Künstliche Intelligenz

Auslegeordnung und Regulierungsansatz der Schweiz

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Spätestens seit der Lancierung generativer KI-Anwendungen wie ChatGPT ist das Thema KI auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz bietet KI grosse Chancen. Gleichzeitig stellen sich neue rechtliche Herausforderungen, z.B. betreffend Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-basierten Entscheidungen.

Auf internationaler Ebene wurden als Reaktion auf diese Herausforderungen Regelwerke wie die KI-Konvention des Europarats oder der AI Act der EU erarbeitet.

In der Schweiz besteht bisher noch keine übergreifende Gesetzgebung spezifisch zu KI. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und wie die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI in der Schweiz anzupassen sowie zukünftig zu gestalten sind.

Deshalb hat der Bundesrat am 22. November 2023 das UVEK (BAKOM) und das EDA (STS, Abteilung Europa) damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Diese Auslegeordnung (PDF, 772 kB, 11.02.2025) wurde dem Bundesrat am 12. Februar 2025 vorgelegt.

Regulierungsansatz der Schweiz

Auf der Basis dieser Auslegeordnung hat der Bundesrat sich für einen Schweizerischen Regulierungsansatz für KI entschieden. Dieser soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat folgende Eckwerte festegelegt:

  • Die KI-Konvention des Europarats wird ins Schweizer Recht übernommen.
  • Wo deshalb Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst sektorbezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz.
  • Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet. Zu diesen können Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen gehören.

Auslegeordnung und Basisanalysen

Als Grundlage für die Auslegeordnung (PDF, 772 kB, 11.02.2025) und die Entscheidung des Bundesrates wurden verschiedene Basisanalysen erstellt:

Weiteres Vorgehen

Bis Ende 2026 soll das EJPD zusammen mit dem UVEK und dem EDA eine Vernehmlassungsvorlage erstellen. Diese setzt die KI-Konvention des Europarats um, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.

Das UVEK wird zudem mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für die weiteren, nicht in Gesetzen festgeschriebenen Massnahmen erarbeiten. Dieser berücksichtigt insbesondere auch die Vereinbarkeit des Schweizer Ansatzes mit jenen der wichtigsten Handelspartner. Bundesinterne und -externe Anspruchsgruppen werden in die Arbeiten einbezogen.

Das Zusammenspiel aus rechtlich verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen soll einerseits für einen sichereren Rechtsrahmen sorgen und andererseits der raschen Entwicklung und dem Potential der KI Rechnung tragen.

Dokumente

Letzte Änderung 12.02.2025

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